Erschliessung Baugrundstueck

Baugrundstück an ausgebauter und befahrener öffentlicher Straße ist nicht erschlossen

Zur Situation :

Ein grosses Baugrundstück im Industriegebiet Niederlehme liegt an einer ausgebauten und befahrenen Straße (KW Ortsteil Niederlehme, Segelfliegerdamm). Die Straße ist im zuständigen Bebauungsplan „Industriegebiet Niederlehme“ als „öffentliche Verkehrsfläche“ ausgewiesen. Das Baugrundstück hat zusammen mit der daneben liegenden Tankstelle eine gemeinsam benutzte befestigte Ausfahrt die selbst auch wieder als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen ist.  Weit über 100 LKW benutzen jeden Tag diese Straße. Jeder Bürger und auch jeder Fachmann würde denken, wunderbar, die Erschließung ist gesichert, das Planungsrecht ist im B-Plan gesichert, hier kann man sofort bauen. Aber nicht mit dem Bauamt in Königs Wusterhausen.

Es wurde im Bauamt festgestellt, dass für diesen Teil der öffentliche Straße keine Widmung erfolgt ist da die Stadt KW es versäumt hat, diesen Straßenteil als Erschließungsstraße für den B-Plan anzukaufen. Bei der Aufstellung der 1.Änderung des B-Planes Industriegebiet Niederlehme hat sich das Landesamt für Bauen als zuständige Straßenbaubehörde für Landesstraßen eingeschaltet und hat mitgeteilt, dass dieser Straßenabschnitt Teil der zukünftigen Ortsumgehung Niederlehme werden sollte und somit eine Landesstraße. Das war ca.  im Jahr 2000.

Das Bauamt in KW hat in der Vergangenheit gerade in neueren Baugebieten mehrere hundert Baugenehmigungen ausgestellt, wo die Erschließungsstraßen nicht gewidmet waren. Das ist egal. Wenn denn der Antragsteller kein Freund des Prüfbereichsleiters ist, legt man die einschränkenden Gesetzesvorschriften auch mal zu 200 % aus und verzögert dann locker eine Baugenehmigung mal um fast 1 1/2 Jahre.

wird noch fortgesetzt